Fehlen bei Schneechaos kein Entlassungsgrund
Schneechaos. (VN-cro) Wenn ein Arbeitnehmer wegen des Schneechaos nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen kann, so liegt ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund vor, der das Zuspätkommen bzw. Fernbleiben rechtfertigt. Das gilt jedoch nur dann, wenn alles Zumutbare unternommen wurde, um es