OGH verhilft zu E-Garagenstrom

Wohnungseigentümer, die eine E-Ladestation installieren wollen, benötigen keine explizite Zustimmung der Miteigentümer mehr.
Aktuell Für den Anschluss einer E-Ladeinfrastruktur – z. B. in der gemeinsamen Tiefgarage – werden in der Regel allgemeine Teile der Hausgemeinschaft benötigt, um das Kabel zu verlegen und den Stromkasten zu adaptieren. Bislang musste dafür die Zustimmung aller Miteigentümer eingeholt werden. Wurde