Was einzukalkulieren ist

Vorsteuer
Auch die Vorsteuer kann ein Thema sein: Wurde beim Kauf der Immobilie die Vorsteuer in Abzug gebracht und das Objekt innerhalb von 20 Jahren wieder verkauft, so ist die anteilige Vorsteuer wieder zurückzubezahlen.
Foto: Gerd Altmann/Pixabay
Bei jedem Kauf und Verkauf fallen Steuern und Gebühren an. Manche sind bekannt, andere werden in der Vorabkalkulation oft übersehen.
Aktuell Wenn in Österreich ein Grundstück den Besitzer wechselt, wird in der Regel die Grunderwerbssteuer fällig. Diese beträgt 3,5 Prozent und wird vom Wert der gekauften Immobilie berechnet. Bei Grundgeschäften unter Verwandten kann ein verminderter Prozentsatz (Stufentarif) zur Anwendung kommen