Haftung bei Dachlawinen
Vorsorge Um nicht für Schäden durch Dachlawinen haftbar gemacht
zu werden, müssen Eigentümer rechtzeitig Vorsorge treffen.
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Der schneereiche Winter birgt für manche Hausbesitzer die Gefahr von Dachlawinen. Hier ist Vorsorge wichtig, um Haftungsansprüche auszuschließen.
Aktuell Der Besitzer eines Gebäudes kann nur dann für Schäden haftbar gemacht werden, wenn ihn ein Verschulden trifft. Daran erinnert Baumeister Herbert Kapeller, Exacting Feldkirch, Sachverständige & Immobilien. „Damit der Besitzer nach einem Schadensfall nicht haftbar gemacht wird, muss er beweise