Für Verkäufer und Käufer tätig

Aus dem Maklervertrag
Interessenwahrung und Unterstützung § 3. (1) Der Makler hat die Interessen des Auftraggebers redlich und sorgfältig zu wahren. Dies gilt auch, wenn er zugleich für den Dritten tätig ist.
Immobilienmakler in Österreich treten meist als Doppelmakler auf.
Sie sind für Käufer sowie Verkäufer tätig und somit auch beiden verpflichtet.
Aktuell Der Käufer darf sich darauf verlassen, dass er umfassend über alle wesentlichen Merkmale der Immobilie informiert wird. Sind Fragen für eine fundierte Entscheidung offen, muss der Makler versuchen, diese zu klären. Kurt Kennerknecht von Immoteam7: „Der Käufer hat somit einen kompetenten Part