Steuerbefreiung auch für Erben

Ist die Befreiung von der Immobilienertragssteuer für Hauptwohnsitze
auch bei Mietkauf und bei Familienmitgliedern im Erbfall anwendbar?
aktuell Grundsätzlich sind Gewinne aus Immobilienverkäufen mit bis zu 30 Prozent zu besteuern. Dazu erläutert Klaus Suppan vom Immoteam7: „Es gibt aber für selbst bewohnte Immobilien eine Befreiung von der ,ImmoEst‘.“ Um diese „Hauptwohnsitzbefreiung“ für sich beanspruchen zu können, muss einer der