Der Zaun darf nicht zu hoch sein

Begrenzung Wer sein Grundstück mit einer Mauer oder einem Zaun einfriedet, muss die dafür geltenden Vorschriften einhalten. Fotos: lichtkunst.73_pixelio.de, Shutterstock
Manche Haus- und Grundstücksbesitzer wollen sich von der Nachbarschaft
abschotten. Aber auch für Zaun und Gartenmauer gelten Bauvorschriften.
Aktuell Ragen der Zaun oder die Gartenmauer nicht mehr als 1,80 m über das Nachbargrundstück empor, muss kein Mindestabstand eingehalten werden. Für höhere Abgrenzungen gilt hingegen ein Mindestabstand von 2 Meter zur Grundstücksgrenze. Dazu erläutert Baumeister Herbert Kapeller, Exacting Feldkirch,