Garagen und Autoabstellplätze

Das WEG sieht vor, dass Autoabstellflächen deutlich abgegrenzt sein müssen.
Laut Wohnungseigentumsgesetz können Stellplätze als selbstständiges Wohnungs-
eigentum oder allgemeine Teile der Liegenschaft begründet werden.
Recht Nicht nur Wohnungen können „selbstständige Wohnungseigentumsobjekte“ sein, sondern auch Geschäftslokale, Büros, Lager oder Garagen. Allerdings nur dann, wenn sie selbstständige Räumlichkeiten mit wirtschaftlicher Bedeutung sind. Im Klartext heißt das: Die Räumlichkeit muss baulich abgeschlosse