Ferienhaus nur mit Widmung

Aktuell. Wer eine Ferienimmobilie in Vorarlberg erwerben möchte, sollte sich gründlich über die Gesetzeslage informieren.
Ferienimmobilien sind Immobilien, die in Tourismusregionen als Zweitwohnsitz gewidmet sind. In Österreich dürfen grundsätzlich alle EU-Staatsbürger Ferienimmobilien erwerben, wodurch die Käuferschicht in den Vorarlberger Tourismusregionen Montafon, Brandnertal, Klostertal, Bregenzerwald und Zürs-Lec