Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht

UMTAUSCH Auch das Christkind kann sich irren. Doch was tun, wenn Beschenkte ihre Gaben nicht wollen? Trifft dieser Worst Case ein und der Beschenkte traut sich, um den Kassenbon zu bitten, kann er das unerwünschte Präsent selbst im Laden umtauschen. Aber: Bei einwandfreier Ware ist kein Händler zum

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