Patientenanwalt Alexander Wolf

Therapiebegrenzung

In Krankengeschichten ist bei schwer kranken Patienten hin und wieder zu lesen, dass eine sogenannte „DNR-Anordnung“ (Do-Not-Resuscitate) getroffen wurde. Das heißt, dass keine Herz-Lungen-Wiederbelebung mehr am Patienten durchgeführt werden sollte. Es stellt sich daher die Frage, wie diese Anordnu

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