„Arzthopping“ braucht Zustimmung der GKK

Die Konsultation verschiedener Ärzte ist nicht einfach möglich.

Dornbirn. Von „Arzthopping“ ist die Rede, wenn sich ein Patient innerhalb eines Quartals bei mehreren Hausärzten oder Fachärzten derselben Fachgruppe untersuchen oder behandeln lässt, ohne dass die beteiligten Ärzte davon wissen.

Kontinuität fördern

Gemäß den Bestimmungen der Krankenordnung darf in ei

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