Neuerung bei Grabbenützungsrecht

An einigen Plätzen sind keine Hunde erlaubt. So z.B. am Frastanzer Friedhof.
Grabstättengebühr in Frastanz wird nicht mehr jährlich,
sondern für 15 Jahre einmalig verrechnet.
Frastanz Die Marktgmeinde Frastanz ist seit 1. Jänner für die Friedhofsverwaltung und somit auch für die Gebührenabrechnung zuständig. Alle, die ein Benützungsrecht für eine Grabstätte auf dem Friedhof Frastanz haben, bekommen in diesen Tagen eine Abrechnung zugeschickt.
Die Gebühr wird nicht mehr jä