OGH: Ausgleichszahlung ­beeinflusst Kindesunterhalt nicht

Ein Mann erhielt von seiner geschiedenen Ehefrau für die Überlassung der vormaligen Ehewohnung eine Ausgleichszahlung in Höhe von 100.000 Euro. Den Betrag von 20.000 Euro an Ausgleichszahlung verwendete der Ex-Mann zum Erwerb eines Pkws. Den restlichen Betrag von 80.000 Euro hat der Ex-Mann zur Gar

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