Eigentumswohnung für Touristen?

Kurzzeitvermietungen sollen bald stärker geregelt werden. foto: shutterstock
Werden Eigentumswohnungen fallweise zu touristischen Zwecken vermietet,
muss das Wohnungseigentumsgesetz beachtet werden.
Recht Will ein Eigentümer seine Eigentumswohnung wiederholt für kurze Zeit an Touristen vermieten (zum Beispiel über Internetplattformen wie Airbnb, Wimdu, 9flats etc.) ist es ratsam, den Wohnungseigentumsvertrag zu überprüfen. Dort ist unter anderem die Widmung des Wohnobjekts, das heißt eine besti