Gewährleistungsausschluss

Gewährleistungspflichten sollten detailliert vertraglich festgehalten werden.
Käufer und Verkäufer haben oft unterschiedliche Vorstellungen
über „Haftungen“ für eine ver- oder gekaufte Immobilie.
mängel Beim Privatverkauf von Immobilien – nicht bei Geschäften zwischen Unternehmer und Verbraucher – können Gewährleistungsrechte aufgrund der Parteienvereinbarung ausgeschlossen werden. Generell können Käufer und Verkäufer vereinbaren, was sie wollen: Vom kompletten Gewährleistungsausschluss bis