Rasenmähen und Ruhezeiten

Bei geräuschvollen Gartenarbeiten ist Rücksichtnahme auf die Ruhezeiten geboten. Foto: Shutterstock

Bei geräuschvollen Gartenarbeiten ist Rücksichtnahme auf die Ruhezeiten geboten. Foto: Shutterstock

Lärm. Wer bei lärmenden Gartenarbei- ten ortsübliche Ruhezeiten einhält, trägt zur guten Nachbarschaft bei.

Wann das Rasenmähen oder andere geräuschvolle Tätigkeiten (Häckseln, Heckenschneiden) erlaubt sind, wird als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Diese können ortspolizeiliche Verordnungen erlassen, müssen dies aber nicht tun. Vielfach wird die Nichtbefol

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