Die Kurzzeitvermietung

Die Zustimmung der Miteigentümer ist bei Kurzzeitvermietungen notwendig. Foto: Shutterstock
Abgaben. Kurzzeitvermietungen via Buchungsplattformen wurden neuen Spielregeln unterworfen.
Wer sich über die zeitweise Vermietung seiner Wohnung an Urlauber ein Zubrot verdienen wollte, hat dies lange in einem abgabenrechtlichen Graubereich durchgeführt. Das Wirtschaftsministerium lässt jedoch keinerlei Fragen offen: Auch wer kurzzeitig über Webplattformen vermietet, muss diese Einnahmen