Gekippte Fenster unversichert

Ein gekipptes Fenster kann bei einem Einbruch als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Foto: Shutterstock

Ein gekipptes Fenster kann bei einem Einbruch als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Foto: Shutterstock

Sicherheit. Bleiben Fenster bei Abwesenheit – Urlaub etc. gekippt, muss die Versicherung nach einem Einbruch nicht zahlen.

Das Urteil des obersten Gerichtshofs stammt zwar bereits aus dem Jahr 2013, dennoch wissen viele Bewohner einer Immobilie nichts darüber. Um Räume auch während einer kurzen oder längeren Abwesenheit gut durchzulüften, bleibt hinter den Jalousien auch einmal ein Fenster einfach gekippt. Im Einbruchsf

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