Der Verwaltungsvertrag

Eine gute Hausverwaltung ist im Interesse von Eigentümer und Mieter. Foto: Shutterstock
Eine gute Hausverwaltung ist im Interesse von Eigentümer und Mieter. Foto: Shutterstock

Wohnungen. Im Wohnungseigen- tum besteht Vertragsfreiheit zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung.

Bei Wohnungseigentums-
objekten schließt in der Regel die Eigentümergemeinschaft aufgrund eines einfachen Mehrheitsbeschlusses einen Verwaltungsvertrag, ansonsten der Alleineigen-
tümer oder die Mehrheit der Miteigentümer.

Kündigungsfristen

Wird bei Wohnungseigentumsobjekten ein Verwaltungsvertrag auf u

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