Der Verwaltungsvertrag

Wohnungen. Im Wohnungseigen- tum besteht Vertragsfreiheit zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung.
Bei Wohnungseigentums-
objekten schließt in der Regel die Eigentümergemeinschaft aufgrund eines einfachen Mehrheitsbeschlusses einen Verwaltungsvertrag, ansonsten der Alleineigen-
tümer oder die Mehrheit der Miteigentümer.
Kündigungsfristen
Wird bei Wohnungseigentumsobjekten ein Verwaltungsvertrag auf u