Stadt Dornbirn weist auf Ruhezeiten hin
Dornbirn Die Stadt Dornbirn erinnert an das Einhalten der verordneten Ruhezeiten bei Rasenmähen, Heckenschneiden, Häckseln und ähnlichen lärmintensiven Tätigkeiten. Die Lärmschutzverordnung der Stadt Dornbirn legt klare Ruhezeiten fest. Solche Arbeiten dürfen ausschließlich an Werktagen – das heißt