Verbrennen von Abfall auch in der Krise verboten

Nur Grill, Lager- oder Funkenfeuer sind erlaubt. Abfall verbrennen kann eine Anzeige nach sich ziehen. Gde
lustenau Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist gesetzlich verboten, darauf weist die Gemeinde Lustenau hin. Erlaubt sind lediglich Lagerfeuer, Grillfeuer oder Funken, die im Rahmen einer Brauchtumsveranstaltung angezündet werden. Grünabfälle wie Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grass