Aus der Geschichte. Gerichtsbarkeit im Dornbirn der Frühneuzeit
Von der Prügelstrafe bis zum Tod am Galgen

Eine Darstellung der gebräuchlichsten Strafen „an Leib und Leben“ aus dem Jahr 1509. Viele waren noch im 18. Jahrhundert üblich.
Im alten Dornbirn wurden Gesetzesbrecher hart bestraft.
Dornbirn Bereits in der frühen Neuzeit war in Dornbirn die Rechtsprechung exakt geregelt. Wer gegen das Gesetz verstoßen hatte, musste mit strengen Strafen rechnen. Als besonders schwere Delikte galten in der Mitte des 17. Jahrhunderts Ehebruch, Diebstahl, Meineid, gefährliche Bedrohung, Ungehorsam