Und da waren noch . . .

. . . zwei mit leuchtender Weihnachtsdekoration verzierte Autos, wegen denen die Fahrzeughalter in der Pfalz Ärger mit der Polizei bekommen haben. Dies sei zwar „mit Sicherheit schön anzusehen“, jedoch laut Straßenverkehrsordnung nicht zulässig, teilte die Polizei Kaiserslautern den Wagenbesitzern m

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