Und da war noch . . .
. . . eine für die Polizei überraschende Begründung, die ein Autofahrer im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm für sein Fahren ohne gültigen Führerschein gehabt hat. Der 20-Jährige hatte kürzlich die theoretische Führerscheinprüfung bestanden. Ihm sei aber nicht klar gewesen, dass er damit noch nicht zur