Vater von Amokläufer wird zur Kasse gebeten

Stuttgart. Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss der Unfallkasse Baden-Württemberg die Kosten für die Heilbehandlung von Schülern, Eltern und Lehrern ersetzen. Das entschied das Landgericht Stuttgart am Freitag. Die Höhe des Schadenersatzes wurde zunächst nicht festgelegt. Die Versicherung ma

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