Vater von Amokläufer wird zur Kasse gebeten
Stuttgart. Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss der Unfallkasse Baden-Württemberg die Kosten für die Heilbehandlung von Schülern, Eltern und Lehrern ersetzen. Das entschied das Landgericht Stuttgart am Freitag. Die Höhe des Schadenersatzes wurde zunächst nicht festgelegt. Die Versicherung ma