Und da war noch . . .
. . . ein Gericht in Frankreich, das zwei Kinder davor bewahrt hat, zeitlebens wegen ihres Namens gehänselt zu werden. Die von den Eltern gewünschten Vornamen „Nutella“ und „Erdbeere“ für ihre Babys lehnte das Gericht ab, wie es bei der Staatsanwaltschaft von Valenciennes hieß. Diese Vornamen würden