Leiblicher Vater muss für „Kuckuckskinder“ zahlen
Steyr. Im Fall von vier „Kuckuckskindern“ aus dem Bezirk Steyr-Land soll der leibliche Vater von drei von ihnen nun dem Gehörnten rund 132.000 Euro zahlen. Das teilte Christoph Rogler, der Anwalt des vermeintlichen Vaters, am Freitag mit. Demnächst soll entschieden werden, ob auch gegen die Kindesmutter rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Der Fall war vor rund einem Jahr bekannt geworden: Ein Oberösterreicher musste nach und nach entdecken, dass seine vier Kinder alle nicht von ihm sind. DNA-Tests ergaben, dass drei von dem Pensionisten stammen. Der vermeintliche Vater wohnte 21 Jahre lang mit seiner Lebensgefährtin zusammen. Getuschel über ihre mögliche Untreue tat er stets als nichtig ab.