„Scherz“ mit Kinderpornografie
Am Landesgericht Feldkirch ist am Montag ein 32-jähriger Abteilungschef eines Vorarlberger Gastronomiebetriebes wegen des Vergehens der pornografischen Darstellung von Unmündigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten und 4000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. »B1