Kriminell im Kindesalter
Feldkirch. Werden Kinder gewalttätig, gelten sie in der österreichischen Justiz im Alter von bis zu 14 Jahren als nicht strafmündig. Es wird versucht, über das Familienrecht und die Verwaltungsbehörden den Weg zum jungen Straftäter und dessen Eltern zu finden. Es gibt auch Zwangsmaßnahmen. /B1