Nach tödlichem Unfall verurteilt
Dornbirn. Wegen fahrlässiger Tötung wurde eine 43-jährige Autofahrerin zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt. Sie hatte einem jungen Motorradfahrer den Vorrang genommen und damit seinen Tod verschuldet. Dass der Jugendliche keinen Führerschein besaß, hatte vor Gericht keine Relevanz. /B1