Richterin Kornelia Ratz fürchtet Haftstrafe

von Klaus Hämmerle

Nach ihrem Schuldspruch überlegt Ratz, das „Fußfesselurteil“ zu akzeptieren.

Bregenz. Zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt, fasste die für schuldig befundene Richterin Kornelia Ratz (49) beim Testamentsprozess in Salzburg wegen Amtsmissbrauch aus. Ein Ersturteil, gegen das die ehemalige Landesgerichtsvizepräsidentin umgehend Nichtigkeit und Berufung anmeldete.

zum Artikel: Testamentsurteil: Ratz überlegt den Verzicht von Rechtsmittel
Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.