Richterin Kornelia Ratz fürchtet Haftstrafe
Nach ihrem Schuldspruch überlegt Ratz, das „Fußfesselurteil“ zu akzeptieren.
Bregenz. Zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt, fasste die für schuldig befundene Richterin Kornelia Ratz (49) beim Testamentsprozess in Salzburg wegen Amtsmissbrauch aus. Ein Ersturteil, gegen das die ehemalige Landesgerichtsvizepräsidentin umgehend Nichtigkeit und Berufung anmeldete.