Kommentar

Licht aus im doppelten Sinn
Tag der Entscheidung in Lustenau. Schon heute könnte der Gerichtsbescheid bezüglich der Einstweiligen Verfügung auf den Tisch flattern. Noch ist allerdings ungewiss, ob das Gericht den Ausführungen der klagenden Partei oder der Darstellung des Klubs folgt. Weiters bleibt abzuwarten, ob diesbezüglich