„Mündliches“ Testament

Testament Der Erblasser unterzeichnete sein Testament, indem er den Mund zum Führen des Stiftes verwendete, weil er aufgrund einer Lähmung nicht mit der Hand unterschreiben konnte. Eine (im Testament nicht bedachte) gesetzliche Erbin bestritt die Gültigkeit des Testaments. Die Gerichte führten aus,

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.