Räumungsvergleich „auf Vorrat“

Mietverhältnis Die Klägerin mietete 1992 ein Geschäftslokal vom Beklagten. Das Mietverhältnis ist unbefristet und unterliegt dem Kündigungsschutz des Mietrechtsgesetzes, sodass der Vermieter es nur bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes beenden kann. Ab 1997 ließ sich der Vermieter von der Mieterin a

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