Mietreduktion wegen COVID-19

Mietzinsminderung Der Mieter nahm im März und April 2021 eine Mietzinsminderung vor und bekam vor dem OGH Recht. In dieser Zeit wurde durch eine Verordnung die Kundenanzahl pro bestimmter Geschäftsfläche limitiert sowie ein Mindestabstand angeordnet. Der OGH sprach dazu aus, dass behördlich verordne

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