Kommentar

Kampfzone Frau
Die Höchstrichter haben entschieden: Ein Kopftuchverbot an Volksschulen verstößt gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität. Das bedeutet nicht, dass kein Kopftuchverbot möglich wäre. Es muss sich nur auf alle religiösen Kopfbedeckungen beziehen, etwa auch auf die jüdische Kipp