Coronavirus lässt Vorarlbergern keine Wahl
Landesregierung sagt Gemeindewahl ab. Es sei zur Sicherheit
der Bevölkerung, begründet Landeshauptmann Wallner.
Schwarzach Landesverfassung, Artikel 14: „Außerordentliche Verhältnisse“. Absatz 3: „Bei außerordentlichen Verhältnissen, welche die Durchführung fälliger Gemeindevertretungswahlen unmöglich machen, können die Wahlen bis zu neun Monate nach Beendigung dieser Verhältnisse durchgeführt werden. Ob solc