Mautbefreiung nun vor Gericht

Die Mautpflicht von Deutschland bis Hohenems ist Geschichte. VN/Stiplovsek
Nun muss der VfGH die Beschwerde noch annehmen.
Lustenau Nun wird sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) tatsächlich mit der Mautbefreiung in Vorarlberg befassen müssen: Am Freitag reichte Rechtsanwalt Karl Schelling die Individualbeschwerde einer Lustenauerin ein, die durch die Mautbefreiung negativ beeinflusst werde. In den nächsten beiden Sess