Keine Vollziehung der gekippten Regeln

st. pölten Niederösterreich wird die vom Verfassungsgerichtshof gekippten Regelungen der Sozialhilfe nicht vollziehen. Dies geschehe, um möglichen Regressforderungen vorzubauen, betonte der zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl am Mittwoch. Das betrifft eine Verknüpfung der Sozialhilfe mit Sprach

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.