ÖVP klagt den „Falter“ auf Unterlassung

Nehammer bestreitet die im "Falter" genannten Abrechnungsmethoden. RTS
Generalsekretär beteuert, Obergrenze der Wahlkampfkosten einzuhalten.
Wien Die ÖVP hat vor, die gesetzliche Wahlkampfkostengrenze zu überschreiten, berichtet der „Falter“. Stimmt nicht, sagt ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer und kündigte an, die Zeitung auf Unterlassung zu klagen. Der „Falter“ hatte Dokumente veröffentlicht, wonach die Partei Wahlkampfausgaben von neu