Der „persönliche Feiertag“ als Vorlage

Blümel (l.) und Hofer präsentierten vergangene Woche den „persönlichen Feiertag“, das Recht, sich an einem frei gewählten Tag Urlaub zu nehmen.
Ob die Vorarlberger Beamten am Karfreitag frei haben werden, steht noch nicht fest. Die Gespräche starten erst.
Wien Entweder haben alle am Karfreitag frei oder niemand. Das ist der Kern der Entscheidung, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) erst kürzlich getroffen hat. Was das für die rund 12.000 Landes- und Gemeindebediensteten in Vorarlberg bedeutet, steht noch nicht fest. Ob sie den schwarz-blauen „pers