Aggressives Verhalten ist AMS-Trainern zumutbar

Hartinger-Klein: "Die Rechtsprechung stellt für uns eine völlig neue Situation dar." APA

Hartinger-Klein: "Die Rechtsprechung stellt für uns eine völlig neue Situation dar." APA

Wien Aggressives Verhalten in Kursen des AMS ist laut Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den Trainern zumutbar und nicht zwangsläufig ein Grund für Sanktionen. Ein Mann hatte seine Fortbildung mit Drohungen gestört, weswegen er ausgeschlossen und ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Ze

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