EuGH erlaubt das Kopftuchverbot

Unternehmen dürfen Tragen des islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz verbieten.

Luxemburg. (VN) Die Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg getroffen. Allerdings müsse es dafür eine allgemeine unternehmensinterne Regel geben, die nicht diskriminierend sei und das Tragen aller politischen, weltanschaulichen oder religiösen Zeichen betreffe. W

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