Neues Verfahren für Hochegger
Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch im Telekom IV-Prozess – dabei ging es um auf Basis von Scheinrechnungen getätigte Zahlungen der Telekom Austria (TA) an zwei BZÖ-nahe Werbeagenturen – den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Untreue für Peter Hochegger bestätigt. Die Haftstrafe vo