Eccher-Prozess wird wiederholt
Wien. Der Geldwäsche-Prozess gegen den ehemaligen BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher muss wiederholt werden. Das hat der Oberste Gerichtshof am Mittwoch angeordnet. Eccher war im November 2013 vom Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, als damaliger Geschäftsführer der BZÖ-eigenen