Nachkriegsjustiz in Deutschland kritisiert
Schuldspruch gegen früheren „Buchhalter von Auschwitz“.
Lüneburg. (VN) Im Lüneburger Auschwitz-Prozess hat das Gericht den früheren SS-Mann Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt und eine nachlässige Verfolgung von KZ-Tätern durch die Nachkriegsjustiz kritisiert. Das Gericht sprach den 94-Jährigen am Mittwoch der Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen