Fußfessel für Sexstraftäter

Höchstgericht entscheidet im Sinne eines 51-jährigen Mannes. Reform geplant.
Wien, Salzburg. Ein 51-jähriger Sexualstraftäter aus Salzburg, der 2005 und 2006 ein damals 15- bzw. 16-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht hat und rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft (acht Monate davon unbedingt) verurteilt worden ist, muss nicht ins Gefängnis