Kurz: „Staatsbürgerschaft verdienen“

Integrationsstaatssekretär mit neuem Modell zum Staatsbürgerschaftsgesetz.
Wien. Integrations-Staatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) hat die geplante Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz vorgestellt. Demnach soll es künftig drei Stufen bei der Vergabe der Staatsbürgerschaft geben, die sich nach dem Fortschritt der Integration richten soll. Wer „ausgezeichnet“ integriert ist, soll die Staatsbürgerschaft schon nach sechs Jahren legalen Aufenthalts in Österreich erhalten können. Ist der Antragsteller nur „ausreichend“ integriert, so hat er – wie schon bisher – erst nach zehn Jahren die Chance auf Erhalt der Staatsbürgerschaft. Wer die Kriterien nicht erfüllt, bekommt die Staatsbürgerschaft gar nicht, so die groben Eckpunkte des Entwurfs. „Bisher wurde sie (die Staatsbürgerschaft, Anm.) oft verschenkt, künftig soll man sie sich verdienen“, so Kurz.
Strikte Vorgaben
Nach bereits sechs Jahren Anspruch auf Erhalt der Staatsbürgerschaft haben soll künftig, wer über diese Zeit hinweg einer regelmäßigen Arbeit nachgeht, Steuern und Abgaben zahlt und keine Sozialhilfe in Anspruch genommen hat. Außerdem muss man über Deutschkenntnisse auf Maturaniveau verfügen sowie mindestens drei Jahre lang ehrenamtlich bei einer Freiwilligenorganisation (Feuerwehr, Rotes Kreuz, Samariter oder dergleichen) mitgearbeitet haben.
In Stufe 2 (Vergabe der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren) fallen diejenigen, die unbescholten sind, „Selbsterhaltungsfähigkeit“ und Deutschkenntnisse auf Mittelschulniveau vorweisen können sowie erfolgreich den Staatsbürgerschaftstest erfüllt haben. Die vorgelegte Novelle muss nun mit der SPÖ abgestimmt werden und soll demnächst in Begutachtung gehen.