VN-Interview. Justizministerin Beatrix Karl (44)
„Familien begünstigt“

Grundbuchgebühr: Ausnahmebestimmungen werden ausgeweitet, bestätigt Karl.
Wien. (VN-joh) Die Grundbucheintragungsgebühr wird nun doch nicht vervielfacht, wenn Übertragungen innerhalb der Familie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkeln, …) erfolgen. Voraussetzungen wie das Vorhandensein eines zwingenden Wohnbedarfs werden gestrichen, bestätigt Justizministerin Beatrix Karl (ÖV